Kostenerstattung durch Krankenkassen

Zum diesem Thema gibt es immer wieder Fragen.

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie kann ich nicht über Krankenkassen abrechnen.

 

 

Gesetzliche Krankenkasse

 

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel nicht die Kosten für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie,

d.h. gesetzlich Versicherte müssen für die Behandlungskosten selber aufkommen.

 

 

Private Krankenversicherung

 

Private Krankenversicherungen erstatten Leistungen von Heilpraktikern teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe, sofern dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist.


 

 

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung, ob und inwieweit diese Behandlungen von Heilpraktikern, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, übernimmt.

 

 

Vorteile als Selbstzahler

 

Ihre Behandlung bleibt Privatsache. Es erfolgt keine Übermittlung an Ihre Krankenkasse. Weder Krankenkassen, Versicherungsgesellschaften noch Arbeitgeber erfahren von Ihrer Diagnose und Behandlung. Es entstehen Ihnen somit keine Nachteile gegenüber einem Arbeitgeber oder beim Wechsel in eine private Krankenkasse oder Zusatzversicherung.

 

Sollten Sie sich beispielsweise für den Staatsdienst bewerben wollen, sind Sie auch in diesem Fall auf der sicheren Seite, da manche psychische Diagnosen oft ein Hindernis für die Verbeamtung darstellen können.

 

Zudem können Sie die Kosten zum Teil steuerlich geltend machen. Näheres klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder Finanzamt.

Tel.: 08105 3938089 | 0172 1880593 |  info(at)angstundpsyche.de | Kontaktformular

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