Kostenerstattung durch Krankenkassen

Zum diesem Thema gibt es immer wieder Fragen.

Als Heilpraktikerin, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, kann ich leider nicht über Krankenkassen abrechnen.

 

 

Gesetzliche Krankenkasse

 

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel nicht die Kosten für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie,

d.h. gesetzlich Versicherte müssen für die Behandlungskosten selber aufkommen.

 

 

Private Krankenversicherung

 

Private Krankenversicherungen erstatten Leistungen von Heilpraktikern teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe, sofern dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist.

 

Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung, ob und inwieweit diese Behandlungen von Heilpraktikern, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, übernimmt.

 

 

 

Vorteile als Selbstzahler

 

  • Sie haben keine oder nur eine kurze Wartezeit und erhalten somit zeitnahe Unterstützung
  • Über Länge und Häufigkeit der Sitzungen entscheiden Sie
  • Als Heilpraktikerin für Psychotherapie kann ich Ihnen eine breite und flexible Auswahl an Behandlungsmethoden anbieten
  • Sie benötigen keine ärztliche Überweisung
  • Ihre Behandlung bleibt Privatsache. Es erfolgt keine Übermittlung an Ihre Krankenkasse, Versicherungsgesellschaften oder Arbeitgeber. Es entstehen Ihnen somit keine Nachteile gegenüber Ihrem Arbeitgeber oder beim Wechsel in eine private Krankenkasse oder Zusatzversicherung.

 

Zudem können Sie die Kosten zum Teil steuerlich geltend machen. Näheres klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder Finanzamt.

 mobil: 0172 1880593 |  info(at)angstundpsyche.de | Kontaktformular

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